Honorar
Fundiertes Knowhow kann leider nicht kostenlos sein. Die Kosten und Honorare unterscheiden sich je nach Art des zu erstellenden Gutachtens oder der Beratung. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Verkehrswertgutachten
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach dessen Wert und den Aufwand. Der Bundesverband b.v.s. Sachverständige hat hierfür eine Honorartabelle erstellt.
Nach dieser orientiert sich unser Honorar. Möglich sind darüber hinaus auch individuelle Vereinbarung die sich aber auch nach Umfang und Komplexität richten.
Fahrtkosten (innerhalb von 40 Kilometer) und Spesen werden nicht gesondert abgerechnet. Behördliche Kosten werden und unter Vorlage des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach Umfang und Komplexität
Andere Gutachtenformen
Kurzgutachten, Beratungen oder weitere Leistungen werden über Pauschalvereinbarungen oder über Zeithonorare abgerechnet. Hierfür wird für Sie ein passendes Angebot erstellt.
Gerne bieten wir Ihnen pauschale Vereinbarungen oder ein Zeithonorar an
Gerichtsgutachten
Bei gerichtlich beauftragten Gutachten richtet sich das Honorar nach dem JVEG.